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Temelin 3 & 4: UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) bricht EU-Recht |
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Geschrieben von: Samira
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Mittwoch, 25. August 2010 um 09:54 Uhr |
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Medienmitteilung der NGOs "Antiatom Szene" und "Resistance for Peace" am 25.08.2010
Ttl.: Temelin 3 & 4: UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) bricht EU-Recht Utl.: Online-Protest und Einwendung ab 26.8. auf www.antiatomszene.info
Auf Basis eines bereits vom EUGH attestierten EU-widrigen UVP- Verfahrens startet am 26.8.2010 die 30-tägige Einwendungsfrist im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zum Bau von zwei neuen Blöcken im AKW Temelin/Tschechien.
Wie man in Temelin gedenkt mit der Entsorgung hochradioaktiven Abfalls umzugehen, wird nicht erwähnt. Alternativen betreffend Stromversorgung (Nullvariante) werden ebenso wenig aufgezeigt. Nicht einmal der Reaktortyp wird konkretisiert.
Gemeinsam mit dem Antiatom-Beauftragten des Landes Oberösterreich rufen die NGOs „Antiatom Szene“ „Resistance for Peace“ und „Antiatom Komitee“ daher dringend zur Teilnahme am Online-Protest auf, welcher Einwendung, EU-Beschwerde und Aufforderung an die Bundesregierung, die Rechte der Verfahrensteilnehmer zu sichern, mit einem Klick verbindet. Der Online-Protest ist u.a. über die Internetseite www.antiatomszene.info erreichbar.
„Es ist ein Megaskandal mit einer EU-widrigen UVP einen positiven Bescheid für einen XY-Reaktor erwirken zu wollen, wo noch nicht einmal der Bautyp festzustehen scheint!“, berichtet Elvira Pöschko, Obfrau der NGO „Antiatom Szene“. „Einwendungen alleine - wie von unserer Bundesregierung propagiert - bringen jetzt Null. Einzig sinnvoll ist die Teilnahme an der 3 in 1 Online-Kampagne.“
„Dass kürzlich alle atomkritischen Personen aus dem tschechischen Umweltministerium entfernt wurden, zeigt klar, dass kein faires UVP-Verfahren erwartet werden kann. Die österreichische Bundesregierung hat sicherzustellen, dass die Rechte der VerfahrensteilnehmerInnen gewahrt werden.“, erklärt Peter Rosenauer von “Resistance for Peace“.
Hintergrundinfo: Verfahrensgrundlage ist das tschechische UVP-Gesetzes 100/2001, welches EinwenderInnen keine Möglichkeit bietet, den resultierenden UVP-Bescheid von einem unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen und deshalb im Widerspruch zum EU-Recht steht. Obwohl der EUGH bereits die Verletzung des EU-Rechts feststellte und eine Novellierung des Gesetzes erfolgte, wurden laufende Verfahren - und zu diesem zählt auch die Temelin-Umweltverträglichkeitsprüfung - ausdrücklich aus der Novellierung ausgenommen.
Weitere Informationen:
Elvira Pöschko, Verein Antiatom Szene: +43 650 6660065, www.antiatomszene.info Peter Rosenauer, Resistance for Peace: +43 664 5051861, www.resistanceforpeace.org
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 25. August 2010 um 10:07 Uhr |